EU-Transparenzverordnung zur Nachhaltigkeit (TVO)

Wir, als ehrbarer Versicherungsmakler, beschäftigen uns seit einiger Zeit mit der Nachhaltigkeit und der dazu gehörigen Transparenz. Nachhaltigkeit ist in unserem Unternehmen und den bei uns beschäftigten Mitarbeiter ein hohes Gebot. Mit Inkrafttreten der EU-Transparenzverordnung zum 10.03.2021 wird auch von gesetzlicher Seite der Umgang mit potenziellen Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Kriterien) verbindlich reglementiert. Wir haben uns dieser Nachhaltigkeit angeschlossen.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken nach den ESG-Kriterien werden Ereignisse aus den drei Zielen „Ökologie, also Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance)“ bezeichnet, deren Eintreten eventuell negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Kapital-Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Dabei geht es nicht nur um die Bekämpfung des Klimawandels.

Welche Nachhaltigkeitsrisiken gibt es, zum Beispiel?

Umwelt: Oberstes Ziel sollte sein den negativen Klimawandel zu drosseln und letztlich zu stoppen.

Soziales: Es sollten die arbeitsrechtlichen Standards und das des Gesundheitsschutzes als hochgestecktes Ziele verfolgt werden.

Unternehmensführung: Unternehmen sollten ehrlich und aufrichtig gegenüber ihren Kunden, aber auch gegenüber ihren Mitarbeitern geführt werden.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Versicherungsgesellschaften und Finanzmarktteilnehmern) und deren Versicherungs- und Finanz-Produkten die zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen u. a. auf seiner Homepage.

Im Rahmen der Kunden-Beratung zur Altersvorsorge und zu Kapitalanlagen bieten wir die Möglichkeit einer ESG-bewussten Fondsempfehlung an und berücksichtigen Ihren Kundenwunsch.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken in Fondsanlagen vorzunehmen, nutzen wir u. a. und sofern es uns möglich ist, zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden und Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter berücksichtigt. Diese erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und den jeweiligen Versicherungs- und Finanz-Produkten.

Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte im Verkauf (§60 Abs.1 VVG), aktuell auch nicht in der Beratung aufgezeigt und nur bedingt erfolgen. Die Informationen zur Nachhaltigkeit können auf besonderen Wunsch nur auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungs- und Finanz-Produkten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Sollten Beitragsnachlässe entstehen, werden diese jedoch bei bestimmten Versicherungs-Produkten an unsere Kunden weitergegeben.

10.03.2021, Ihr ehrbarer Versicherungsvertrauensmakler